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| AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen im Rahmen des Produktvertriebs über das Internet. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
§2 Bestellung, Vertragsabschluss (1) Die Angebote von Ludwig Werbewerkstatt sind stets unverbindlich, wenn nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist und gelten nur, solange der Vorrat reicht.
(2) Die Abbildungen der in das Internet eingestellten Angebote von von Ludwig Werbewerkstatt sind nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen, die Qualität und Verwendungsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, sind vorbehalten. von Ludwig Werbewerkstatt behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen.
(3) Mit seiner Bestellung gibt der Kunde gegenüber von Ludwig Werbewerkstatt ein verbindliches Kaufangebot ab, an das er 14 Tage gebunden ist. Das Widerrufsrecht des Kunden gemäß Punkt 6 bleibt unberührt. Ludwig Werbewerkstatt wird dem Kunden den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen.
(4) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Ludwig Werbewerkstatt zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung von Ludwig Werbewerkstatt.
§3 Preise und Zahlungen (1) Die angegebenen Preise verstehen sich stets inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten. Sie beziehen sich, soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich bestätigt, auf EURO.
(2) Der Kaufpreis inklusive der Versandkosten wird bei Bestellung fällig. Sie ist gegen Vorkasse durch Überweisung auf das Bankkonto von Ludwig Werbewerkstatt oder bei Lieferung durch Nachnahme gegen Barzahlung zu entrichten.
(3) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Ludwig Werbewerkstatt. Die Weitergabe oder Weiterveräußerung sowie Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Ludwig Werbewerkstatt gestattet.
(4) Zahlt der Kunde bei Vorkasse durch Überweisung nicht, wird die Bestellung nach 2 Wochen Gegenstandslos, wird die Nachnahmesendung nicht abgeholt, kann dem Käufer für den anfallenden Schaden im Wert von 10,50 EUR für das Porto & die Versandkosten in Rechnung gestellt werden.
§4 Versand und Gefahrübergang (1) Versandweg und —mittel sind der Wahl von Ludwig Werbewerkstatt überlassen.
(2) Wird der Versand auf Wunsch oder aufgrund eines Verschuldens des Kunden verzögert, so lagert die Ware ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft durch Ludwig Werbewerkstatt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(3) Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, und zwar auch dann, wenn Ludwig Werbewerkstatt die Versendung selbst ausführt. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird Ludwig Werbewerkstatt die Ware gegen Transportrisiken versichern.
§5 Lieferbedingungen, Verzug (1) Soweit nicht eine ausdrückliche Zusage von Ludwig Werbewerkstatt vorliegt, gilt eine Lieferfrist nicht als vereinbart.
(2) Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.
(3) Wegen etwaiger Überschreitungen von Lieferfristen haftet Ludwig Werbewerkstatt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für durch ein Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen hat Ludwig Werbewerkstatt keinesfalls einzustehen. Er ist jedoch verpflichtet, eventuelle Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden abzutreten.
(4) Nach Möglichkeit erhält der Kunde seine Bestellung in einer einmaligen Sendung ab Versandlager. Teillieferungen sind jedoch unvermeidlich, wenn der Auftrag Artikel enthält, die wegen stark abweichender Abmessungen getrennt verpackt oder unterschiedlich befördert werden müssen oder Teillieferungen eine zügigere Abwicklung ermöglichen.
(5) Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde mit seinen Vertragspflichten — innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Bezugsverträgen — in Verzug befindet. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer von Ludwig Werbewerkstatt gesetzten Nachfrist bleiben hiervon jedoch unberührt.
§6 Widerrufsrecht (1) Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind diejenigen Verträge bei denen die Ware auf besonderen Wunsch des Bestellers gefertigt, insbesondere bedruckt wird. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt. Für Mängel haftet Ludwig Werbewerkstatt nur wie folgt:
(2) Offensichtliche Mängel der empfangenen Ware hat der Kunde innerhalb von 2 Wochen durch schriftliche Anzeige oder per Mail an Ludwig Werbewerkstatt zu rügen.
(3) Lässt Ludwig Werbewerkstatt eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, ist die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird von Ludwig Werbewerkstatt verweigert, steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
(4) Bei unsachgemäßen Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte erlischt das Recht des Kunden auf Gewährleistung für hiermit in Zusammenhang stehende Folgen.
§7 Allgemeine Haftungsbegrenzungen (1) Die Haftung von Ludwig Werbewerkstatt richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden von Ludwig Werbewerkstatt, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Käufer jedoch auch bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Falle beschränkt sich seine Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Diese Ansprüche verjähren mit Ausnahme solcher aus unerlaubten Handlungen oder Arglist 6 Monate nach Empfang der Ware bzw. Abnahme der Leistung durch den Kunden.
(2) Resultieren die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, anfänglichem Unvermögen oder verschuldeter Unmöglichkeit, findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn bei Verträgen mit Verbrauchern der Kunde aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von Ludwig Werbewerkstatt sein Leben verliert oder einen Körperschaden erleidet.
(3) Soweit die Haftung Ludwig Werbewerkstatt ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von indishirt.
§8 Datenschutz Ludwig Werbewerkstatt wird die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Kommunikationsdiens tegesetzes (IuKDG) verarbeiten.
§9 Mündliche Nebenabreden (1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Soweit Angestellte oder Handelsvertreter von Ludwig Werbewerkstatt mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag oder diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung von Ludwig Werbewerkstatt.
§10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist ein vom Kunden geltend gemachter Mangel im Verhältnis zum Kaufpreis der bemängelten Ware bzw. des gesamten Auftrags geringfügig, so ist die Verweigerung der Kaufpreiszahlung grundsätzlich ausgeschlossen.
§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht (1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. § 38 Abs. 1 ZPO, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz von Ludwig Werbewerkstatt.
(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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